Das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert effiziente Wärmepumpenanlagen im Bestand zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizung in Wohn- und Nichtwohngebäuden, sowie ausschließlich zur Raumheizung in Nichtwohngebäuden. Die Höhe der Förderung bemisst sich anhand der Nennwärmeleistung.
Für das Bestandsgebäude, welches die Wärmepumpe enthält, muss ein Bauantrag vor dem 01. Januar 2009 gestellt worden sein. Das Gebäude muss vor diesem Datum bereits über eine Heizungsanlage verfügt haben. Um die größte Wärmemenge der Heizanlage messen zu können, muss ein Gas- oder Stromzähler vorhanden sein und ebenso mindestens ein Wärmemengenzähler.
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html
Neben dem Bund fördern Bundesländer, Kommunen, aber auch Energieversorger den Einbau von Wärmepumpen. In folgenden Datenbanken kann eine eventuelle Förderung der eigenen Anlage ermittelt werden: